Ablauf

Erstgespräch und Probatorik 

Bei Interesse kannst du/können Sie  zu meinen telefonischen Sprechzeiten einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Jugendliche ab 15 Jahren können sich auch selbst anmelden. 

In einem Vorgespräch geht es dann erstmal um ein gegenseitiges Kennenlernen sowie eine ausführliche Erfassung des Vorstellungsgrundes und der aktuellen Lebenssituation. Ich nehme mir Zeit für Dein/Ihr Anliegen und Deine/Ihre Fragen. 
Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde und der probatorischen Sitzungen (,,Probestunden") können wir dann gemeinsam herausfinden ob der Bedarf und Wunsch nach einer Psychotherapie besteht oder ob ggf. andere Unterstützungsmöglichkeiten hilfreicher wären. Ich nutze die Stunden für eine ausführliche psychologische Diagnostik.  Im Rahmen dieser Stunden können wir uns kennen lernen und gemeinsam entscheiden, ob Du bzw. Sie und Ihr Kind sich eine Therapie bei mir vorstellen können.  Wenn wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie in meiner Praxis entschließen und Plätze frei sind, kann diese im Anschluss beantragt und begonnen werden.


Therapie
Eine ambulante Verhaltenstherapie findet regelmäßig 1-2x die Woche an einem festen Termin statt, jede Sitzung dauert etwa 50 Minuten.  Der Therapiezeitraum kann, je nach Art und Schwere der Problematik, sehr unterschiedlich sein und schwankt von einigen Monaten bis hin zu 1-3 Jahren.  
Bei der Therapie von Kindern und Jugendlichen finden in regelmäßigen Abständen zusätzlich Elterngespräche statt. Es werden je nach Bedarf, auch Sitzungen mit Kind und Eltern gemeinsam durchgeführt. 

Für die Eltern ist es wichtig zu wissen, dass auch Sie eine wichtige Rolle in der Therapie spielen. Je jünger das Kind, desto wichtiger ist mir die Arbeit mit den Eltern, da sie einen großen Einfluss darauf haben welche Verhaltens- und Denkmuster ein Kind sich aneignet.  Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann die Therapie auf Wunsch auch ohne einen Einbezug der Eltern stattfinden.
Ebenso kann, immer nach Absprache, der Austausch mit Lehrer*innen, Erzieher*innen und anderen wichtigen Bezugspersonen sinnvoll sein. Natürlich nur wenn dies gewünscht ist und alle damit einverstanden sind.



Kosten

Ich behandele grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen, ganz gleich wie sie versichert sind. Es ist auch keine Überweisung von einem Arzt für einen ersten Termin nötig.

 
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie und man muss nichts weiter unternehmen.

Private Krankenkassen: Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen / der Beihilfestelle in voller Höhe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Regelsatz im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hier kommt es auf Ihren jeweiligen Vertrag an. Am besten, Sie klären mit ihrer Kasse ab, ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung finanziert wird.


Falls Sie Ihre Versicherung nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie Therapiestunden auch als Selbstzahler  in Anspruch nehmen. Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.